Der BFH hat mit Urteil vom 2.9.2014 (IX R 52/13) zur Möglichkeit der Verrechnung von nicht ausgeglichenen bzw. nicht abgezogenen Verlusten von Veräußerungsgewinnen bei einer vermögensverwaltenden KG entschieden. Dies gibt Ihnen als Berater größere Flexibilität, wenn es um die Themen Veräußerungen und Reinvestitionen geht.
Beschränkter Verlustausgleich
Vermögensverwaltende GmbH & Co. KG: Besonderheiten beim beschränkten Verlustausgleich
Als Steuerberater kennen Sie die Regelung zum beschränkten Verlustausgleich (Bekannt auch unter dem Kürzel 15a). Ein spannendes Verfahren weist Sie jetzt noch einmal auf die Besonderheiten dieser Regelung bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG hin.
15a EStG bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG: Das ist aktuell zu beachten.